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MUSKELSCHMERZ
chronischer Muskelschmerz

Der Mediziner bezeichnet einen Muskelschmerz auch als Myalgie. Die englische Bezeichnung für den Muskelschmerz lautet „muscle pain“.

Bei einem Muskelkrampf kommt es, zunächst ohne erkennbare Ursache, zu einem schlagartig einsetzenden, heftigen Zusammenziehen und damit Verhärtung eines Mus kel s oder einer Mus kel gruppe, verbunden mit einem starken lokalen (= örtlichen) Muskelschmerz. Muskelkrämpfe können sowohl während als auch nach körperlicher Belastung auftreten, überwiegend aber nachts (Cram pi noctu rni).

Theoretisch kann ein krampfbedingter Muskelschmerz in jedem Mus kel auftreten, am häufigsten sind jedoch die Wade n mus kel n betroffen, gefolgt von den sog. Fuß heber mus kel n am Schienbein vorne.

Ein Kram pf lässt sich oft relativ schnell lösen wenn der betroffene Mus kel stark angespannt wird. Dies wird z.B. bei einem Wadenkrampf erreicht, wenn man aufsteht und ein paar Schritte geht.

Die Ursache für diesen Muske l schmerz ist eine lokale Stoffwechselstörung im Mus kel.

Zu einem länger anhaltenden Muskelschmerz kommt es am häufigsten bei einem myalg ischen Synd rom (= Mus kel schmerzen als Krankheitszeichen) als Folge einer reflektorischen Übererregung, die von gestörten Nervenwurzel n der Wirbelsäule ausgehen. Betroffen ist dabei hauptsächlich die Lendenwirbelsäule (LWS-Syndrom, Lumbago), aber auch die Halswirbelsäule (HWS-Syndrom). Der Muskelschmerz entsteht dabei durch eine Verk rampfung der Mus kula tur, im extremen Falle entsteht ein Mus kelhartspann.

Ein mehr diffuser Muskelschmerz herrscht bei einer Muskelentzündung (Myositis) vor.Diese tritt hpts. infolge einer Grundkrankheit auf. In diesem Zusammenhang wären zu nennen:

· Dermatomyositis. Die Krankheit ist eine seltene, prognostisch (= den weiteren Verlauf betreffend) ungünstige, schleichend-chronische (evtl. aber akut beginnende) Kollagenose (= Krankheiten mit Bindegewebsveränderungen einhergehend, bedingt durch Immunprozesse die gegen körpereigenes Gewebe gerichtet sind) der Haut, Musk eln und inneren Organe.

· Muskelschmerz infolge von Muskelentzündungen im Rahmen einer Infektion (= Eindringen von Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) in einen Makroorganismus (z.B. Mensch), wo sie haften bleiben u. sich vermehren)

· Mus kel schmerzen bei paraneoplastischen(= bei bösartigen Tumoren nicht vom Primärtumor oder seinen Metastasen ausgehenden, sondern u.a. auf Hormon- Fernwirkung beruhenden) Muskelen tzündungen.

· Mus kel schmerzen aufgrund allergisch bedingter Muskelen tzündungen, teilweise auch auf Medikamente zurückzuführen.

Ein generalisierter (= den ganzen Körper betreffender) Muskelschmerz kommt auch bei der Fibromyalgie (www.1-fibromyalgie.de) vor.

Der Vollständigkeit halber sei auch der Muskelschmerz im Rahmen einer Infektion (z.B. Grippe) erwähnt, dieser klingt in der Regel aber spontan (= ohne spezifische Behandlung) wieder ab.

Die Therapie muß natürlich zunächst gegen eine bestehende Grundkrankheit gerichtet sein. Verbleibt dennoch ein Muskelschmerz, so kann eine spezielle Schmerztherapie eingeleitet werden.

Akut und subakut können bei einem Muskelschmerz zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika
(= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale Antirheumatika (= Rheumamittel), aus dieser Gruppe möglichst langwirkende und magenschonende wie z.B. Mobec®. Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind diesog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib (Dynastat®) oder Etoricoxib (Arcoxia®), allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch Muskelrelaxanzien
(= Mittel zur Muskelentspannung) (z.B. Norflex®, Mydocalm®) verordnet werden.

Eine sehr wirksame Methode ist bei einem Muskelschmerz die therapeutische Lokalanästhesie
(= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel). Die einfachste diesbezügliche Therapie besteht in der örtlichen Infiltration der betroffenen Muskula tur. Je nach segmentaler Ausdehnung reichen ca. 5-10 ml Bupivacain 0,25% bis 0,5% völlig aus.
Als nächst höhere Therapiestufe können wiederholte Blockaden (Betäubungen) der den Schmerzbereich versorgenden Nerven durchgeführt werden, je nach Lokalisation des Muskelschmerz
es auch kontinuierlich mit Katheter.
Dabei wird ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Ner
ven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden.
Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerz
reizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben.
Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Ner
ven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei einem Muskelschmerz, der durch entzündliche Prozesse (z.B. Myosit is) entstanden ist, hilfreich ist. Die Durchblutungssteigerung führt darüber hinaus auch zu einer Muskelentkrampfung.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).

Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen.

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